Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet.
Supervision: Teamsupervision, Reflexive Fachbegleitung, Einzelsupervision oder Coaching der Leitung, Gruppensupervision, übergreifende Supervision mit den ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, der Leitung und dem Träger der Einrichtung
Erziehungsbeistandschaften zählen zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung und werden dazu eingesetzt, ein Kind oder einen Jugendlichen individuell bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen.
Erlebnispädagogik: Persönlichkeitsentwicklung durch Grenzen erleben. Raus aus der Komfortzone. Erfahrungen beim Klettern, Bergsteiten oder Kanufahren sammeln.
Tagesstätten, die ein oder mehrere Kinder betreuen, bei denen ein Anspruch auf Leistungen nach § 53 SGB XII besteht, können sich einen Fachdienst für die Mitarbeit holen.
Frühförderung für Kinder bis zum Schuleintritt. U.a. Entwicklungs- und Spielförderung, Kreatives Werken und Gestalten, Projektive Verfahren, Elternberatung und Anleitung, Wahrnehmungsförderung, Krisen- und Trauerbegleitung